


Die mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeiten eines Handwerksbetriebs unterliegen dem normalen Steuersatz von 15%. Die großherzogliche Verordnung vom 30.07.2002 erlaubt es jedoch, unter gewissen Bedingungen, den Steuersatz von 3% direkt anzuwenden.
Dazu muss der Handwerksbetrieb einen Genehmigungsantrag beim Anlagebüro 12 der Enregistrement et Domaines-Verwaltung einreichen, in welchem die auszuführenden Arbeiten kurz beschrieben werden.
Der Antrag zur direkten Anwendung des superermäßigten Steuersatzes von 3% soll deshalb von PlaniGraph in Zusammenarbeit mit dem Kunden ausgefüllt und eingereicht werden.